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Wie wird die Mehrwertsteuer bei Käufern außerhalb der EU erhoben?
Wie wird die Mehrwertsteuer bei Käufern außerhalb der EU erhoben?
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Verfasst von Oleksandr Storozhuk
Vor über einer Woche aktualisiert

Handelt es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person (B2C) außerhalb der EU, so wenden wir den in Estland geltenden Mehrwertsteuersatz von 0 % an.

Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person (B2B) außerhalb der EU, so wenden wir einen Mehrwertsteuersatz von 0 % an, sofern der Verbraucher dieser Dienstleistungen in seinem Heimatland ein steuerpflichtiges Unternehmen ist. Um dies zu bestätigen, fordern wir gelegentlich die entsprechenden Belege an (Unternehmensbescheinigung, Steuerregistrierungsbescheinigung usw.).

Mehrwertsteuer für Käufer mit Sitz im Vereinigten Königreich

Für Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich erhebt PRNEWS die Mehrwertsteuer (VAT), wenn sie Dienstleistungen von PRNEWS erwerben. Eine gültige Steuernummer GB364276090 und 20 % Mehrwertsteuer werden auf allen Rechnungen und Käufen ausgewiesen.

Wenn Sie eine gültige britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben und für eine Steuerrückerstattung in Frage kommen, können Sie Ihre PRNEWS-Rechnung an HMRC senden. Wenn Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Steuerbehörden, um diese Erstattungen zu beantragen.

Mehrwertsteuer für in der Ukraine ansässige Käufer

Für Kunden in der Ukraine arbeitet PRNEWS über die Handelsvertretung von "B2BLOGGER", die ein einziger Steuerzahler ohne Mehrwertsteuer ist. Dies bedeutet, dass alle Kunden (sowohl juristische als auch natürliche Personen) nicht dem Mehrwertsteuersatz unterliegen.

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